Rechtsprechung
   VG Ansbach, 06.10.2011 - AN 14 K 11.00348   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,65184
VG Ansbach, 06.10.2011 - AN 14 K 11.00348 (https://dejure.org/2011,65184)
VG Ansbach, Entscheidung vom 06.10.2011 - AN 14 K 11.00348 (https://dejure.org/2011,65184)
VG Ansbach, Entscheidung vom 06. Oktober 2011 - AN 14 K 11.00348 (https://dejure.org/2011,65184)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,65184) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Rundfunkgebührenpflicht; Beendigung des Rundfunkteilnehmerverhältnisses; Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; keine Rückwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 23.08.2010 - 7 C 10.1542

    Prozesskostenhilfe; Rundfunkgebühren; Beendigung des

    Auszug aus VG Ansbach, 06.10.2011 - AN 14 K 11.00348
    Eine rückwirkende Abmeldung ist allerdings nicht möglich (BayVGH vom 21.8.2009, Az. 7 B 08.765, juris, vom 23.8.2010, Az. 7 C 10.1542, juris), Rundfunkempfangsgeräte können lediglich für die Zukunft abgemeldet werden.

    Im Übrigen schließen sich Anzeige des Endens des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgerätes und Gebührenbefreiung gemäß § 6 RGebStV, die der Kläger mit dieser Klage weiterverfolgt, gegenseitig aus, da eine Gebührenbefreiung nur dann Sinn macht, wenn ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereitgehalten wird (vgl. auch BayVGH vom 23.8.2010, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 11.05.2011 - 7 C 11.232

    Prozesskostenhilfe; fehlende Erfolgsaussichten; Rundfunkgebühren; Übermittlung

    Auszug aus VG Ansbach, 06.10.2011 - AN 14 K 11.00348
    Zutreffend hat der Beklagte auch eine rückwirkende Befreiung abgelehnt, denn auch dann, wenn die materiellen Befreiungsvoraussetzungen in der Vergangenheit tatsächlich vorgelegen haben, beginnt die Befreiung erst im Folgemonat der Antragstellung (§ 6 Abs. 5 RGebStV; BayVGH vom 26.8.2009 Az. 7 C 09.1935, juris; vom 11. Mai 2011, 7 C 11.232, juris).
  • VGH Bayern, 26.08.2009 - 7 C 09.1935

    Prozesskostenhilfe; Wert des Beschwerdegegenstands; Rundfunkgebühren;

    Auszug aus VG Ansbach, 06.10.2011 - AN 14 K 11.00348
    Zutreffend hat der Beklagte auch eine rückwirkende Befreiung abgelehnt, denn auch dann, wenn die materiellen Befreiungsvoraussetzungen in der Vergangenheit tatsächlich vorgelegen haben, beginnt die Befreiung erst im Folgemonat der Antragstellung (§ 6 Abs. 5 RGebStV; BayVGH vom 26.8.2009 Az. 7 C 09.1935, juris; vom 11. Mai 2011, 7 C 11.232, juris).
  • VGH Bayern, 21.08.2009 - 7 B 08.765

    Rundfunkgebühren; privat und gewerblich genutzte Rundfunkempfangsgeräte;

    Auszug aus VG Ansbach, 06.10.2011 - AN 14 K 11.00348
    Eine rückwirkende Abmeldung ist allerdings nicht möglich (BayVGH vom 21.8.2009, Az. 7 B 08.765, juris, vom 23.8.2010, Az. 7 C 10.1542, juris), Rundfunkempfangsgeräte können lediglich für die Zukunft abgemeldet werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht