Rechtsprechung
VG Ansbach, 06.10.2011 - AN 14 K 11.00348 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Rundfunkgebührenpflicht; Beendigung des Rundfunkteilnehmerverhältnisses; Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; keine Rückwirkung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 23.08.2010 - 7 C 10.1542
Prozesskostenhilfe; Rundfunkgebühren; Beendigung des …
Auszug aus VG Ansbach, 06.10.2011 - AN 14 K 11.00348
Eine rückwirkende Abmeldung ist allerdings nicht möglich (BayVGH vom 21.8.2009, Az. 7 B 08.765, juris, vom 23.8.2010, Az. 7 C 10.1542, juris), Rundfunkempfangsgeräte können lediglich für die Zukunft abgemeldet werden.Im Übrigen schließen sich Anzeige des Endens des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgerätes und Gebührenbefreiung gemäß § 6 RGebStV, die der Kläger mit dieser Klage weiterverfolgt, gegenseitig aus, da eine Gebührenbefreiung nur dann Sinn macht, wenn ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereitgehalten wird (vgl. auch BayVGH vom 23.8.2010, a.a.O.).
- VGH Bayern, 11.05.2011 - 7 C 11.232
Prozesskostenhilfe; fehlende Erfolgsaussichten; Rundfunkgebühren; Übermittlung …
Auszug aus VG Ansbach, 06.10.2011 - AN 14 K 11.00348
Zutreffend hat der Beklagte auch eine rückwirkende Befreiung abgelehnt, denn auch dann, wenn die materiellen Befreiungsvoraussetzungen in der Vergangenheit tatsächlich vorgelegen haben, beginnt die Befreiung erst im Folgemonat der Antragstellung (§ 6 Abs. 5 RGebStV; BayVGH vom 26.8.2009 Az. 7 C 09.1935, juris; vom 11. Mai 2011, 7 C 11.232, juris). - VGH Bayern, 26.08.2009 - 7 C 09.1935
Prozesskostenhilfe; Wert des Beschwerdegegenstands; Rundfunkgebühren; …
Auszug aus VG Ansbach, 06.10.2011 - AN 14 K 11.00348
Zutreffend hat der Beklagte auch eine rückwirkende Befreiung abgelehnt, denn auch dann, wenn die materiellen Befreiungsvoraussetzungen in der Vergangenheit tatsächlich vorgelegen haben, beginnt die Befreiung erst im Folgemonat der Antragstellung (§ 6 Abs. 5 RGebStV; BayVGH vom 26.8.2009 Az. 7 C 09.1935, juris; vom 11. Mai 2011, 7 C 11.232, juris). - VGH Bayern, 21.08.2009 - 7 B 08.765
Rundfunkgebühren; privat und gewerblich genutzte Rundfunkempfangsgeräte; …
Auszug aus VG Ansbach, 06.10.2011 - AN 14 K 11.00348
Eine rückwirkende Abmeldung ist allerdings nicht möglich (BayVGH vom 21.8.2009, Az. 7 B 08.765, juris, vom 23.8.2010, Az. 7 C 10.1542, juris), Rundfunkempfangsgeräte können lediglich für die Zukunft abgemeldet werden.